Prüfungen nach § 33 EBO

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  • Artikel: Prüfungen nach § 33 EBO

    an Schienenfahrzeugen

    Druckbehälteranlagen und Dampfkesselanlagen nach § 33 EBO

    Wiederkehrende Prüfungen an Bremsluftbehältern der Schienenfahrzeuge

    • Äußere Prüfungen an Heizkesseln der Dieseltriebfahrzeuge
    • Wiederkehrende Prüfungen an Lokomotivdampfkesseln
    Überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge nach § 33 EBO

    Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen

    • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Batterieanlagen) in Schienenfahrzeugen, Druckbehältern, Druckbehälteranlagen, Druckgeräten
    • Baugruppen von Druckgeräten (Medium Luft und Hydrauliköl)
    • Anlagen für brennbare Flüssigkeiten