ECM – Entity in Charge of Maintenance

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    Erstellung und Optimierung Ihrer Instandhaltungsregelwerke gemäß der europäischen Verordnungen und Richtlinien.

    Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Optimierung Ihrer Instandhaltungsregelwerke. Dabei gewährleisten wir die Einhaltung der notwendigen Prozess- Und Rechtssicherheit für die Änderung der IH-Vorgaben gemäß der europäischen Verordnungen und Richtlinien.

    Wichtig für "die für die Instandhaltung zuständige Stelle (Entity in Charge of Maintenance/ECM)" 

    • Das Instandhaltungsregelwerk enthält alle Vorgaben für die Instandhaltung der Fahrzeuge und Infrastruktur und beeinflusst damit wesentlich die Betriebssicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der Assets einerseits und die Instandhaltungskosten andererseits.
    • Für die Bereitstellung der Instandhaltungsregelwerke der Fahrzeuge sind die ECM verantwortlich.

    Unsere Leistungen für Sie:

    • Unterstützung in der rechtssicheren Instandhaltung
    • Erstellung und Optimierung Ihrer Instandhaltungsregelwerke unter Berücksichtigung auch der prozess- und rechtssicheren Einführung neuer Methoden und Technologien in der Instandhaltung ("Zustandsorientierte" oder "Vorhersagende" Instandhaltung/"Condition Based" oder "Predictive Instandhaltung")
    • Bewertung vorhandener IH-Managementsysteme und Ableitung notwendiger Änderungsbedarfe
    • Erstellung Instandhaltungsplan

    Unsere speziellen ECM-Leistungen für Sie:

    • Unterstützung bei Einrichtung eines ECM Instandhaltungs-Management-Systems
    • Unterstützung beim Erreichen des ECM 2 (Managementsysteme)
    • Wahrnehmung der vollen ECM 2-Funktion und/oder Teilleistungen ECM
    • Unterstützung bei der Vorbereitung auf und Begleitung/Nachbereitung für ECM Zertifizierungen
    • Erstellung der ECM2 Vorgaben (Handbuch/IH-Regelwerke)


    ECM-Funktionen vereinfacht erklärt!
    (auf Basis der Richtlinie für Eisenbahnsicherheit 
    Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2016/798 und der ECM-Verordnung VO EU 2019/779)

    Bei den Säulen ECM 1 bis 4 geht es um  jeweilige Teilbereiche der gesamten Instandhaltungsverantwortung, die in der Praxis oft auf mehrere Positionen verteilt ist.


    Die ECM 1 oder Instandhaltungsmanagementfunktion trägt die Gesamtverantwortung für Aufbau und Wirksamkeit des  Instandhaltungs-Management-Systems. Sie hat sozusagen immer den Hut auf und beauftragt und überwacht die weiteren ECM Funktionen.,


    Die Instandhaltungsentwicklungsfunktion ECM 2 legt die Instandhaltungsvorgaben fest. Was muss wie oft und mit welchem Resultat geprüft oder instand gehalten werden? Welches Regelwerk kommt zum Zug? Welches individuelles Instandhaltungsprogramm muss angewendet werden bezogen auf den konkreten Einsatzzweck des Fahrzeuges (Bergstrecke, Hochgeschwindigkeit, Kurven, Lasten)? Hierzu verantwortet die ECM 2 auch das Monitoring der Fahrzeuge und die daraus abzuleitende ständige Weiterentwicklung der Instandhaltungsvorgaben. Daher sicher auch der Name „Instandhaltungsentwicklung“.


    Die ECM 3 oder Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion ist dafür verantwortlich, dass die Fahrzeuge rechtzeitig aus dem Betrieb genommen und der Instandhaltung zugeführt werden. Sie wählt  die passende Werkstatt aus und beauftragt diese. Dabei übergibt sie neben dem eindeutigen Instandhaltungsauftrag  (z.B. Frist 1 oder 2) auch das hierfür anzuwendende Regelwerk. Nach erfolgter Instandhaltung und Rückmeldung übergibt sie die Fahrzeuge wieder in den Betrieb.


    Was jetzt noch fehlt ist natürlich die eigentliche Instandhaltungsdurchführung – im Wording der ECM Verordnung – die Instandhaltungserbringung ECM 4. Die ECM 4 ist die Exekutive, also die Werkstatt selbst. Die Stelle, die für die Erbringung der Instandhaltung verantwortlich ist. Dort muss der Instandhaltungsauftrag abgearbeitet , dokumentiert und archiviert werden. Von dort muss auch die Rückmeldung an den ECM 3 über die Erledigung der beauftragten Arbeiten aber auch über nicht erledigte Arbeiten erfolgen.