ECM-Zertifizierungspflicht ab Juni 2022 für alle Schienenfahrzeuge

Artikel: ECM-Zertifizierungspflicht ab Juni 2022 für alle Schienenfahrzeuge

Expertenteam der DB Systemtechnik begleitet alle ECM´s auf dem Weg zu dieser Zertifizierung

(Kirchmöser, Januar 2021)  Ab Juni 2022 gilt im europäischen Eisenbahnsektor für alle Schienenfahrzeuge eine gesetzliche ECM-Zertifizierungspflicht, wie wir sie bereits für Güterwagen kennen. Ab diesem Zeitpunkt muss jeder ECM (ECM – Entity in Charge of Maintenance) ein funktionierendes und zertifiziertes ECM-System nachweisen.

Für noch mehr Sicherheit und Qualität im Eisenbahnverkehr hatte die europäische Kommission die Verantwortung für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen mit folgenden Grundgedanken neu geregelt. 

  • Eindeutige Festlegung der Instandhaltungsverantwortung (liegt ausschließlich bei der ECM-Stelle).
  • Beherrschung aller relevanten Prozesse in der Instandhaltung durch ein prozessorientiertes Instandhaltungs-Management-System
  • Festlegung einheitlicher detaillierter Anforderungen an die Instandhaltungs-Management-Systeme im europäischen Eisenbahnsektor
  • Nachweis der Eignung der ECM-Stelle durch ein System der Zertifizierung

Aus diesen Grundgedanken resultieren viele Einzelanforderungen, die von der „für die Instandhaltung zuständigen Stelle“ bis Ende Mai 2022 erfüllt und durch eine Zertifizierung bestätigt werden müssen.

Das Expertenteam der DB Systemtechnik begleitet alle ECM´s auf dem Weg zu dieser Zertifizierung und berät, welche Schritte im Zertifizierungsprozess wichtig sind, welche rechtlichen Themen zu beachten sind und hilft auch , Optimierungspotenziale zu erkennen und zu fördern.

Noch mehr Infos zu ECM?

Dann lesen Sie hier das Interview mit unseren Instandhaltungsspezialisten Dr. Harald Ackermann aus dem März 2018 -  denn es ist weiter aktuell:
 

Herr Ackermann, liegt der Anhang III der ECM-Verordnung unter Ihrem Kopfkissen?


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Nein, dort lag die Verordnung nie, aber ich würde schon sagen, dass sie mein Team und mich eine gewisse Zeit fast rund um die Uhr beschäftigt hat. Denn die ca. 160 Einzelforderungen im Anhang III  der europäischen Verordnung zur Neuregelung der Instandhaltungsverantwortung musste auch von uns im Detail durchgearbeitet werden. Denn nur so können wir Kunden optimal beraten, wie sie ECM-Anforderungen erfüllen können.


Was ist denn nun ein ECM bzw. die ECM-Verordnung?


ECM ist vielleicht ein etwas sperriger Begriff. Die Abkürzung steht für „Entity in Charge of Maintenance“ und bedeutet im Deutschen „die für die Instandhaltung zuständige Stelle“. Mit dem Ziel von Sicherheit und Qualität im Eisenbahnverkehr hat die europäische Kommission die Verantwortung für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen neu geregelt und dem Thema Instandhaltung in der neuen Richtlinie für Eisenbahnsicherheit ein eigenständiges Kapitel gewidmet.  Im § 14 der Ril (EU) 2017/798 werden die Notwendigkeit der ECM, Aufgaben und Verantwortung sowie deren Aufbau grundsätzlich geregelt.
Richtig spannend wird es dann aber in der bereits oben erwähnten sogenannten ECM Verordnung VO EU 445/2011. Diese regelt nämlich detailliert das Prozedere der Zertifizierung von Güterwagen – ECM incl. natürlich dem „berüchtigten“ Anhang III mit den oben erwähnten ca. 160 zu erfüllenden Einzelanforderungen. 
 

Und was ist der Grundgedanke der neuen Regelung zur Instandhaltungsverantwortung?


Die Grundgedanken der Neuregelungen in der Instandhaltung lassen sich mit den folgenden Punkten kurz umreißen:

  1. Eindeutige Festlegung der Instandhaltungsverantwortung. Diese liegt ausschl. bei der ECM-Stelle.
  2. Beherrschung aller relevanten Prozesse in der Instandhaltung durch ein prozessorientiertes Instandhaltungs-Management-System
  3. Festlegung einheitlicher detaillierter Anforderungen an die Instandhaltungs-Management-Systeme im europäischen Eisenbahnsektor
  4. Nachweis der Eignung der  ECM-Stelle durch ein System der Zertifizierung 


Die Richtlinie für Eisenbahnsicherheit mit o.g. § 14 gilt für alle Fahrzeuge die auf europäischen Eisenbahnnetz unterwegs sind. Ohne Unterschied sind bereits heute für Güterwagen, Personenzüge, Nebenfahrzeuge oder auch Triebfahrzeuge die jeweiligen ECM zu bestimmen und im Fahrzeugregister  zu hinterlegen. Zusätzlich für Güterwagen ist die „ECM- Verordnung“  und die damit verbundene Zertifizierungspflicht der Güterwagen - ECM rechtsverbindlich. Die Erfüllung der ca 160 Einzelforderungen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Zertifizierung.

Wann besteht Handlungsbedarf für die anderen Fahrzeuge?

Eigentlich sofort! Wir rechnen 2019 oder spät. 2020 damit, dass die ECM-Verordnung und damit die Zertifizierungspflicht auch für alle anderen Schienenfahrzeuge rechtsverbindlich wird. Dann müssen auch die ECM dieser Eisenbahnfahrzeuge oder die Betreiber von Instandhaltungseinrichtungen dieser Fahrzeuge die ECM-Anforderungen erfüllen und ein ECM-Zertifikat besitzen. Dies gilt übrigens auch für Hersteller, welche die Instandhaltungsverantwortung oder Teilbereiche davon für Fahrzeuge übernehmen wollen.

Und welcher Handlungsbedarf besteht dort nun konkret?

Die Benennung der ECM und deren Eintrag im Fahrzeugregister sind ja bereits heute schon für alle Fahrzeuge verbindlich. Neu wird somit die Forderung nach Zertifizierung der ECM für alle Fahrzeuge sein. Die ECM, also die für die Instandhaltung zuständige Stelle, muss dann ein Instandhaltungsmanagementsystem aufbauen, dieses befolgen und Prozesse einrichten, mit denen die Wirksamkeit des Instandhaltungsprozesses nachgewiesen werden kann. Anschließend prüft dann z.B. in Deutschland   das EBA oder ein vom EBA bestimmtes unabhängiges Prüfinstitut die Erfüllung der Instandhaltungsverantwortung und erteilt ein ECM-Zertifikat.

Was ist eigentlich ein ECM 1, 2, 3 oder 4?

So ganz ins ECM-Detail sind wir ja noch gar nicht gegangen. Ich erkläre es gern, wenn auch sehr vereinfacht. Bei den Säulen ECM 1 bis 4 geht es um  jeweilige Teilbereiche der gesamten Instandhaltungsverantwortung, die in der Praxis wirklich oft auf mehrere Positionen verteilt ist.


Die ECM 1 oder Instandhaltungsmanagementfunktion trägt die  Gesamtverantwortung  für Aufbau und Wirksamkeit des  Instandhaltungs-Management-Systems  . Sie   hat sozusagen immer den Hut auf und beauftragt und überwacht die weiteren ECM Funktionen.,


Die Instandhaltungsentwicklungsfunktion ECM 2 legt die Instandhaltungsvorgaben fest. Was muss wie oft und mit welchem Resultat geprüft oder instand gehalten werden? Welches Regelwerk kommt zum Zug? Welches individuelles Instandhaltungsprogramm muss angewendet werden bezogen auf den konkreten Einsatzzweck des Fahrzeuges (Bergstrecke, Hochgeschwindigkeit, Kurven, Lasten)? Hierzu verantwortet die ECM 2 auch das Monitoring der Fahrzeuge und die daraus abzuleitende ständige Weiterentwicklung der Instandhaltungsvorgaben. Daher sicher auch der Name „Instandhaltungsentwicklung“.


Die ECM 3 oder Flottenmanagementfunktion ist dafür verantwortlich, dass die Fahrzeuge rechtzeitig aus dem Betrieb genommen und der Instandhaltung zugeführt werden. Sie wählt  die passende Werkstatt aus und beauftragt diese. Dabei übergibt   sie neben dem eindeutigen Instandhaltungsauftrag  (z.B. Frist 1 oder 2) auch das hierfür anzuwendende Regelwerk. Nach erfolgter Instandhaltung und Rückmeldung übergibt sie die Fahrzeuge wieder in den Betrieb.


Was jetzt noch fehlt ist natürlich die eigentliche Instandhaltungsdurchführung – im Wording der ECM Verordnung – die Instandhaltungserbringung ECM 4. Die ECM 4 ist die Exekutive, also die Werkstatt selbst. Die Stelle, die für die Erbringung der Instandhaltung verantwortlich ist. Dort muss der Instandhaltungsauftrag abgearbeitet , dokumentiert und archiviert werden. Von dort muss auch die Rückmeldung an den ECM 3 über die Erledigung der beauftragten Arbeiten aber auch über nicht erledigte Arbeiten erfolgen.

Hört sich nach einem längeren Weg an, bis man das ECM-Zertifikat in der Tasche hat?

Ja, es ist definitiv ein nicht zu unterschätzender Aufwand, um ein entsprechendes Instandhaltungs-Management-System aufzubauen und die ECM-Zertifizierung zu erhalten. Aber wer Heute bereits als Instandhalter arbeitet, für den ist der Aufwand begrenzt. Trotzdem muss er sein bestehendes Instandhaltungs- und Risikomanagementsystem auf den Prüfstand stellen und es auf die 160 Einzelanforderungen der ECM-Verordnung abklopfen.

Was wünschen Sie sich Herr Ackermann?

Mich und meine Firma würde es freuen, wenn Unternehmen in den ECM-Themen und auch in sonstigen Instandhaltungsfragen auf uns zu kommen. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung können wir Firmen im Bahnsektor wirklich gut beraten, wie man für seinen Fuhrpark eine gute Instandhaltung aufsetzt oder wie der individuell beste Weg ist, um die ECM-Zertifizierung zu bekommen.

Als ECM-Verwaltungshelfer, der im Auftrag des Eisenbahnbundesamtes auch selbst ECM-Zertifizierungen durchführen, weiß die DB Systemtechnik, d.h. ich und meine Kollegen, worauf es ankommt.