Artikel: DB Systemtechnik erhält ECM I und II-Zertifikat
Unabhängige Zertifizierungsstelle Quality Austria zertifiziert DB Systemtechnik gemäß EU-VO 2019/779 für die ECM-Managementfunktion (ECM 1) und ECM-Instandhaltungsentwicklungsfunktion (ECM 2). Die Zertifizierungspflicht gilt ab 16.6.2022
(Kirchmöser, 1. Februar 2022) Mitte Januar 2022 erhielt die DB Systemtechnik von der unabhängigen Zertifizierungsstelle Quality Austria das ECM 1 und ECM 2-Zertifkat.
Für den Erhalt der Zertifikate mussten die Experten der DB Systemtechnik ihr Instandhaltungs-Know-how und ein aufgebautes Instandhaltungsmanagementsystem in einem Zertifizierungsaudit unter Beweis stellen.
Unsere ECM-Know-how – Ihr Erfolg:
Profitieren Sie von unserer Zertifizierung und unserem Instandhaltung-Know-how und kommen Sie mit Ihren ECM-Themen auf uns zu:
- Eine Übernahme Ihrer Instandhaltungsentwicklungsfunktion (ECM 2) durch die DB Systemtechnik steht nichts mehr im Wege. Damit verantworten wir für Sie das Vorhandensein der Vorgaben für einen sicheren, rechts- und normkonformen Zustand der Fahrzeuge, sowie dessen Aufrechterhaltung über Instandhaltungsmaßnahmen.
- Auch die Wahrnehmung der kompletten ECM-Funktion, können wir in Zusammenarbeit mit Partnern für die Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion (ECM 3) und Instandhaltungserbringungsfunktion (ECM 4), für Sie übernehmen. Mit dieser Lösung übertragen Sie die Verantwortung für die sichere und rechtskonforme Instandhaltung Ihre Schienenfahrzeuge in allen ECM-Funktionen.
- Gleichzeitig begleitet das Expertenteam der DB Systemtechnik GmbH alle ECM `s und zukünftigen ECM `s auf dem Weg der Zertifizierung und berät, welche Schritte im Zertifizierungsprozess wichtig und welche rechtlichen Themen zu beachten sind.
Links
ECM-Zertifkat 1 und 2 der DB Systemtechnik auf ERADIS
Erklärung der ECM-Funktionen auf www.db-systemtechnik.de
Infokasten zu Zertifizierungspflicht
16.6.2022 - "Count down läuft"
Der 16. Juni 2022 ist für die Instandhaltungsverantwortlichen im europäischen Schienenfahrzeugsektor von ganz besonderer Bedeutung.
Ab diesem Zeitpunkt verlangt die europäische Verordnung EU-VO 2019/779 von allen für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen zuständigen Stellen (ECM – Entity in Charge of Maintenance) den Nachweis eines funktionierenden und zertifizierten Instandhaltungsmanagementsystems.
Die Zertifizierungspflicht galt bisher nur für Güterwagen (EU-VO 445/2011). Diese wurde nach der positiven Bewertung des Systems auf alle Schienenfahrzeuge erweitert (EU-VO 2019/779).